Die neue Behörde in Helsinki muss die Bevölkerung möglichst weitgehend vor den Gefahren durch erbgutverändernde und krebserregende Gifte bewahren. Mit einem beherzten Vorgehen gegen besonders riskante Chemikalien wird sie die Industrie in vielen Fällen zu umwelt- und menschenverträglichen Alternativen bewegen können.
Allerdings: Eine Behörde kann immer nur so gut sein, wie die rechtliche Grundlage, auf der sie arbeitet. Leider haben sich die Lobbyisten der kurzsichtigen Fraktionen der Industrie bei der Verwässerung der europäische Chemikalienrichtlinie REACH in vielen Punkten so durchgesetzt, dass ein schnelles Verbot von Ultragiften und ihre Ersetzung durch weniger gefährliche Stoffe auf diesem Weg schwierig ist. Trotz der Kritik von Umweltverbänden und Grünen dürfen bei REACH besonders gefährliche Materialien auch dann weiterverwendet werden, wenn es bereits unbedenklichere Alternativen gibt. Auch den neu entstehenden Problembereich der Nanostoffe hat REACH nicht ausdrücklich in Angriff genommen.
Dass EU-Industriekommissar Günter Verheugen beim Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats nach einer FAZ-Meldung den USA eine weitere Aufweichung von REACH in Bezug auf die Inhaltsstoffe von Kosmetika aus Nicht-EU-Staaten zugesagt hat und dazu im Europaparlament eine Änderung der Verordnung anstrebt, zeigt dass die Auseinandersetzung um den Schutz vor Giftstoffen auch auf politischer Ebene weiter geführt werden muss.
Es bleibt zu hoffen, dass der neuen Behörde das Kunststück gelingt, trotz der löchrigen Gesetzeslage sich zur bestmöglichen Anwältin von Umwelt und Verbraucherinnen und Verbraucher zu machen, die bestehende Spielräume ausnutzt, um den Schutz vor gefährlichen Chemikalien zu verbessern. Wir wünschen ECHA dabei möglichst viel Erfolg.